Wir lösen Ihren bestehenden Leasingvertrag gerne ab oder zahlen für Sie den kalkulierten Restwert!

Bei Ablauf von Leasing und Finanzierungsverträgen ist bei uns ein Abschluss von Verlängerungs-Leasingverträgen bzw. Anschlussverträgen möglich. Viele Leasinggeber, wie zum Beispiel die Mercedes-Benz Leasing, bieten keine Anschlussverträge an.

Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert. Für den Verlängerungszeitraum kann die Rest-AfA-Zeit als Orientierung gelten.